Termine
Mit der Einführung des § 18a BgKVerf hat sich die Beteiligungslandschaft in den Brandenburger Kommunen verändert. Brandenburger Kommunen sind seitdem verpflichtet Kinder- und Jugendliche in allen sie berührenden Angelegenheiten zu beteiligen und dieses in den jeweiligen Hauptsatzungen zu verankern. Das eine ist die formale Festsetzung in den Hauptsatzungen, das andere die konkrete Umsetzung. In der Ausgestaltung bietet der Paragraph den Kommunen einen Spielraum. So entstanden u.a. in den letzten Jahren immer mehr Jugendgremien und Kinder- und Jugendbeauftragte wurden ernannt. Auch die ersten Landkreise machen sich auf den Weg Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landkreisebene umzusetzen. Die Beteiligten Akteur*innen, wie Begleiter*innen von Jugendgremien und Kinder- und Jugendbeauftragte auf kommunaler und auf Landkreisebene, stehen dabei vor verschiedenen Herausforderungen.
Das Vernetzungstreffen der Kinder- und Jugendbeauftragten/Beteiligungsakteur*innen in ähnlichen Positionen und Begleiter*innen von Jugendgremien bietet diesen Akteur*innen die Möglichkeit sich auszutauschen, zu vernetzen und Impulse für Ihre Arbeit vor Ort mitzunehmen.
Die Veranstaltung findet am 03. Dezember 2021 von 10.00 bis 14.30 Uhr online via Zoom statt.
Anmeldung über: https://eveeno.com/119149484
Anmeldefrist ist der 26. November 2021