Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz müssen Kinder und Jugendliche an allen Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden, die für sie von Belang sind. Konkret bedeutet das: Es muss Beteiligungsangebote und Beschwerdeinstanzen geben. Das gilt auch für die Hilfen zur Erziehung. Es...
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